Fallschutzmatten24
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 25.10.2026) gelten für alle Lieferungen von POWER Rubber über Fallschutzmatten24. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die AGB regeln Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Lieferung per Spedition, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung und das anwendbare Recht.
Nur für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber – Preise netto, Reverse-Charge mit gültiger USt-IdNr.
Stand: 25.10.2026. Verkäufer: POWER RUBBER Robert Piotrowski, Inhaber Robert Piotrowski, Moszna-Parcela 55A, 05-840 Brwinów, Polen, USt-IdNr. PL5342331435, E-Mail info@fallschutzmatten24.de – nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die über die Website fallschutzmatten24.de, per E-Mail oder über das Kontaktformular angebahnt werden, zwischen dem Verkäufer und dem Käufer – nachfolgend „Kunde“.
- Wir verkaufen ausschließlich an
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, öffentliche Schulen und Kitas in öffentlicher Trägerschaft) und
- öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- An Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkaufen wir nicht. Privatkunden beziehen unsere Produkte über ihren Garten- und Landschaftsbauer. Wir sind berechtigt, vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere eine gültige USt-IdNr. oder die Angabe der bestellenden Behörde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen liefern. Bei öffentlichen Aufträgen gehen die Vergabeunterlagen diesen AGB vor, soweit sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich in Bezug genommen werden.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte, Preise und Lieferbedingungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.
- Auf Ihre Anfrage erstellen wir ein schriftliches Angebot in Textform (in der Regel per E-Mail) mit Produkten, Mengen, Preisen, Lieferkosten, Zahlungsbedingungen und voraussichtlichem Liefertermin. Das Angebot ist für die darin genannte Frist gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt bzw. bestellt und wir die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind das Angebot und die Auftragsbestätigung; bei Abweichungen gilt die Auftragsbestätigung.
- Einen Mindestbestellwert gibt es nicht; wir liefern ab einer Platte bzw. ab einer Matte.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Die auf der Website genannten „ab“-Preise sind unverbindliche Richtpreise; verbindlich sind die Preise im Angebot und in der Auftragsbestätigung.
- Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; die Umsatzsteuer schuldet in diesem Fall der Kunde in seinem Land (Reverse-Charge). Der Kunde stellt die dafür erforderlichen Angaben bereit und bestätigt auf Anforderung den Erhalt der Ware (Gelangensbestätigung). Bei öffentlichen Auftraggebern ohne USt-IdNr. klären wir die umsatzsteuerliche Behandlung im Angebot.
- Staffelpreise richten sich nach der im Angebot genannten Gesamtmenge eines Auftrags.
- Die Lieferkosten berechnen wir nach dem Gesamtgewicht der Sendung gemäß der Frachtstaffel für Deutschland; sie werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Zusatzleistungen (zum Beispiel Entladung mit Hebebühne, Zustellung auf Inseln, Zuschnitt) berechnen wir nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
§ 4 Zahlung
- Unternehmen zahlen per Vorkasse durch Überweisung auf das in der Auftragsbestätigung oder Vorkasserechnung genannte Bankkonto. Die Ware wird nach Zahlungseingang versandt.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen können auf Rechnung nach Auftragsbestätigung kaufen. Das Zahlungsziel nennen wir in der Auftragsbestätigung.
- Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart sind.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen und eine Pauschale für Beitreibungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung
- Wir liefern per Spedition auf Paletten an die im Angebot vereinbarte Lieferanschrift in Deutschland. Lieferungen in andere Länder und auf Inseln erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
- Den Liefertermin bzw. Lieferzeitraum nennen wir in der Auftragsbestätigung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Vorkasse beginnt der Lieferzeitraum mit dem Zahlungseingang. Die Spedition kündigt die Anlieferung vorab an (Avis).
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere wenn die restliche Ware zeitnah folgt und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Zusätzliche Lieferkosten für von uns veranlasste Teillieferungen tragen wir.
- Die Anlieferung erfolgt durch den Fahrer bis zur Bordsteinkante bzw. bis zur ersten mit dem Lkw erreichbaren, befestigten Stelle. Die Art der Entladung (zum Beispiel mit Hubwagen oder Hebebühne) vereinbaren wir im Angebot. Der Kunde sorgt für eine für Lkw befahrbare Zufahrt und eine geeignete Abladestelle; soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt er die Entladung und stellt dafür Personal und Hilfsmittel bereit.
- Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der erneuten Zustellung oder Einlagerung.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse (zum Beispiel Streik, behördliche Maßnahmen, Störungen bei Spediteuren oder Vorlieferanten) verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
§ 6 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Ablieferung an der vereinbarten Lieferanschrift auf den Kunden über.
- Holt der Kunde die Ware ab oder beauftragt er selbst eine Spedition, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden bzw. an dessen Spediteur über.
- Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Beginn des Annahmeverzugs auf ihn über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum (Vorbehaltsware).
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einzubauen oder weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bzw. Auftraggeber in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
- Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, weist der Kunde auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich.
§ 8 Prüfungs- und Rügepflicht
- Der Kunde prüft die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Menge, Art, äußerlich erkennbare Schäden und offensichtliche Mängel, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist, und in jedem Fall vor dem Einbau.
- Transportschäden und fehlende Packstücke vermerkt der Kunde bei der Anlieferung auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief des Spediteurs und lässt sie vom Fahrer gegenzeichnen. Fotos der Schäden helfen uns bei der Abwicklung mit der Spedition.
- Erkennbare Mängel zeigt der Kunde uns unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an (E-Mail an info@fallschutzmatten24.de genügt), möglichst mit Beschreibung, Fotos und Rechnungs- bzw. Auftragsnummer.
- Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Prüfung oder Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt. Bereits eingebaute Ware mit erkennbaren Mängeln gilt als genehmigt, soweit der Mangel bei der Prüfung vor dem Einbau erkennbar war.
§ 9 Beschaffenheit, Farb- und Maßtoleranzen, Prüfzeugnis
- Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Angaben auf der Website, in Fotos und Zeichnungen sind Beschreibungen und keine Garantien.
- Fallschutzplatten, Matten und Randsteine werden aus Gummigranulat gepresst. Naturbedingt sind geringe Abweichungen in Farbton, Struktur, Oberfläche, Maßen und Gewicht innerhalb branchenüblicher Toleranzen möglich, insbesondere zwischen verschiedenen Produktionschargen. Farbkarten, Muster und Bildschirmdarstellungen sind unverbindlich. Wir empfehlen, zusammenhängende Flächen in einem Auftrag zu bestellen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Das Prüfzeugnis nach DIN EN 1177 legen wir der Lieferung bei. Vor dem Kauf stellen wir Prüfzeugnisse nicht zur Verfügung.
- Hinweise zur Verlegung und eine Verlegeanleitung erhalten Sie mit der Bestellung. Für die fachgerechte Planung (zum Beispiel Wahl der Plattenstärke für die Fallhöhe, Aufprallfläche, Untergrund) und den Einbau ist der Kunde bzw. dessen Fachbetrieb verantwortlich.
§ 10 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
- Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz leisten wir nur nach Maßgabe des § 11.
- Keine Mängel sind insbesondere Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Verlegung oder Verwendung, Nichtbeachtung der Verlegeanleitung, ungeeigneten Untergrunds, natürlicher Abnutzung, mechanischer Beschädigung oder Vandalismus sowie die in § 9 Abs. 2 genannten Toleranzen.
- Die Verkürzung der Frist gilt nicht bei Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht. Eine weitergehende Herstellergarantie (zum Beispiel auf Ringmatten) gilt nur, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt ist, und nach den dort genannten Bedingungen.
§ 11 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten und sonstige mittelbare Schäden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Keine Rückgabe, kein Widerrufsrecht
- Da wir ausschließlich an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber verkaufen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mangelfreie Ware nehmen wir nicht zurück und tauschen sie nicht um.
- Eine Rücknahme im Einzelfall ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform möglich; die Bedingungen (insbesondere Kosten für Rücktransport und Prüfung) legen wir dabei fest. Auf Maß zugeschnittene oder nach Kundenwunsch gefertigte Ware ist von einer Rücknahme ausgeschlossen.
- Soweit einem Einzelunternehmer nach zwingendem polnischem Recht (Art. 38a des polnischen Verbraucherrechtegesetzes – ustawa o prawach konsumenta) ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, weil der Vertrag für ihn keinen beruflichen Charakter hat, bleibt dieses unberührt.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten der Ansprechpersonen des Kunden verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. Angaben zum Verkäufer finden Sie im Impressum.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu diesen AGB oder zu einem Angebot beantworten wir gern per E-Mail an info@fallschutzmatten24.de oder über das Kontaktformular.
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